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   OLG Hamm, 08.06.2010 - (2) 4 Ausl A 117/09   

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https://dejure.org/2010,16861
OLG Hamm, 08.06.2010 - (2) 4 Ausl A 117/09 (https://dejure.org/2010,16861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2010 - (2) 4 Ausl A 117/09 (https://dejure.org/2010,16861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - (2) 4 Ausl A 117/09 (https://dejure.org/2010,16861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 83; IRG § 73
    Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 73, 83 a, 83b Abs. 2 lit. a IRG, Art. 6 GG
    Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen nach Polen zur Strafverfolgung wegen Mitgliedsschaft in einer kriminellen Vereinigung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 4 Ausl 21/99

    Unzulässigkeit der Auslieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09
    21/99 (95/99) - in NStZ-RR 2000, 158).

    21/99 (95/99), abgedruckt in: NStZ-RR 2000, 158; vom 19. Januar 2004 - (2) 4 AusI.

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09
    Diese Auffassung wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (vgl. m.w.N. BVerfG, Beschl. vom 01.12.2003 - 2 BvR 879/03 -).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 2 AuslA 202/15

    Voraussetzungen des gewöhnlichen Aufenthalts eines EU-Ausländers in Deutschland

    Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Einigkeit unter den Oberlandesgerichten, dass für die Prüfung des "gewöhnlichen Aufenthalts" eine Gesamtschau mehrerer objektiver Kriterien vorzunehmen ist, zu denen u.a. als wesentliche Indizien das einer gewissen Dauer, die Rechtsmäßigkeit und die Freiwilligkeit des Aufenthalts gehören (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. 10.11.2015 - 1 AK 111/14; OLG Hamm Beschl. 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09; OLG Dresden Beschl. 05.10.2006 - 34 Ausl 46/06).

    Bei einem nichtangemeldeten Aufenthalt ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dieser nicht auf Dauer im Sinne eines gewöhnlichen Aufenthalts angelegt ist (vgl. OLG Hamm Beschl. 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09 Rn. 12 - zit. nach Juris; OLG Karlsruhe Beschl. 10.11.2015 - 1 AK 111/14 Rn. 90 ff - zit. nach Juris; vgl. auch EuGH vom 17.07.2008 - C-66/08; NJW 2008, 3201 Nr. 50 zu Art. 4 Nr. 6 RbEuHbG).

    Ergibt sich aus den objektiven Merkmalen der Aufenthaltsdauer und der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eine grundsätzliche Indizwirkung für das Eingangsmerkmal des § 83b Abs. 2 S. 1 IRG, kann diese wieder entfallen, wenn der Aufenthalt erkennbar von der Zielsetzung getragen ist, sich der Verfolgung oder Vollstreckung im Heimatland zu entziehen (OLG Hamm Beschl. 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09 Rn. 12 - zit. nach Juris).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 53 AuslA 39/16
    Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Einigkeit unter den Oberlandesgerichten, dass für die Prüfung des "gewöhnlichen Aufenthalts" eine Gesamtschau mehrerer objektiver Kriterien vorzunehmen ist, zu denen u.a. als wesentliche Indizien das einer gewissen Dauer, die Rechtsmäßigkeit und die Freiwilligkeit des Aufenthalts gehören (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; Beschluss 10. November 2015 - 1 AK 111/14; OLG Hamm Beschluss 08. Juni 2010 - 4 AuslA 117/09; OLG Dresden Beschluss 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).

    Bei einem nichtangemeldeten Aufenthalt ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dieser nicht auf Dauer im Sinne eines gewöhnlichen Aufenthalts angelegt ist (vgl. OLG Hamm Beschluss 08. Juni 2010 - 4 AuslA 117/09 - OLG Karlsruhe Beschluss 10. November 2015 - 1 AK 111/14 - vgl. auch EuGH vom 17. Juli 2008 - C-66/08 -).

  • OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20
    Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Einigkeit unter den Oberlandesgerichten, dass für die Prüfung des "gewöhnlichen Aufenthalts" eine Gesamtschau mehrerer objektiver Kriterien vorzunehmen ist, zu denen u.a. als wesentliche Indizien das einer gewissen Dauer, die Rechtsmäßigkeit und die Freiwilligkeit des Aufenthalts gehören (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; Beschluss 10. November 2015 - 1 AK 111/14; OLG Hamm Beschluss 08. Juni 2010 - 4 AuslA 117/09; OLG Dresden Beschluss 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21

    Zulässige Auslieferung nach Ungarn nach Beseitigung dortiger

    Bei einem nichtangemeldeten Aufenthalt ist vielmehr davon auszugehen, dass dieser nicht auf Dauer im Sinne eines gewöhnlichen Aufenthalts angelegt ist (vgl. OLG Hamm Beschl. 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09 -, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschl. 10.11.2015 - 1 AK 111/14 -, juris Rn. 90 ff.).
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